04.06.2021, Corona-Kompakt des BTV

Aufgrund der sich permanent ändernden Vorschriften und Regelungen verweist der TC Blau-Weiß Altheim erneut auf die Seite des Badischen Tennisverbandes, auf der die aktuellsten Informationen zu den Corona-Einschränkungen nachgelesen werden können: Link. bzw. auf die Startseite des BTVs: Link.

Bereits für Montag, den 07.06., wurde eine erneute Anpassung angekündigt. Aktuell dürfen nur Tenniseinzel ohne negative Tests betrieben werden. Für ein Tennisdoppel wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Nach dem aktuellen Stand besteht bereits ab Montag bis zu einer Inzidenz unter 35 die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises bereits mit dem Betreten der Sportanlage, das heißt auch für Einzelpartien. Schülerinnen und Schüler können nun auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Alle anderen benötigen einen Testnachweis von maximal 24 Stunden.